Trainingsausfall aufgrund amtlicher Orkanwarnungen

Aufgrund der amtlichen Unwetterwarnungen für Dortmund findet für folgende Trainingseinheiten kein Training statt:

(Taekwondo) Freitag, den 18. Februar 2022 Trainingsausfall von 18:00 – 19:15 Uhr

(Taekwondo) Freitag, den 18. Februar 2022 Trainingsausfall von 19:15 – 20:45 Uhr

(Young Talents I) Samstag, den 19. Februar 2022 Trainingsausfall von 10:00 – 11:30 Uhr

(Young Talents II) Samstag, den 19. Februar 2022 Trainingsausfall von 11:30 – 13:00 Uhr

(Yoga) Samstag, den 19. Februar 2022 Trainingsausfall von 13:00 – 15:00 Uhr

 

Aktualisierungen sind unter Vorbehalt auf der Homepage zu finden

Taekwondo Prüfungen


Prüfung                                                            1

Datum:                                                             11.03.2022

Registratur:/      Uhrzeit:                              16:15 Uhr / 16:30 Uhr

Meldeschluss:                                                 01.03.2022 / 18:30 Uhr

Prüfungsgebühr                                             20,00 Euro

Zielgruppe                                                       weißer Gürtel bis gelber Gürtel

Teilnahmevoraussetzung:                          – Entsprechende Trainingseinheiten

  • Verstehen und Umsetzen der Techniken
  • Sportärztliche Untersuchung (nicht älter als 12 Monate)
  • Keine offenen Beiträge
  • Zusage der entsprechenden Trainer
  • Aktuelles Passbild

Sonstiges:                                                          Entsprechend dem Zeitplan und Corona-Regeln


Prüfung                                                             2

Datum:                                                              25.03.2022

Registratur:/      Uhrzeit:                               16:15 Uhr / 16:30 Uhr

Meldeschluss:                                                  11.03.2022 / 19:15 Uhr

Prüfungsgebühr                                              20,00 Euro

Zielgruppe                                                        weißer Gürtel bis grünblauer Gürtel

Teilnahmevoraussetzung:                          – Entsprechende Trainingseinheiten

  • Verstehen und Umsetzen der Techniken
  • Sportärztliche Untersuchung (nicht älter als 12 Monate)
  • Keine offenen Beiträge
  • Zusage der entsprechenden Trainer
  • Aktuelles Passbild

Sonstiges:                                                          Entsprechend dem Zeitplan und Corona-Regeln

Änderung der Corona Schutzverordnung ab dem 24.11.2021

Heute ist eine neue Corona- Schutzverordnung veröffentlicht worden, die folgende Vorgaben für den Sport enthält:

– Die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateursport als auch im Profisport darf nur noch von immunisierten Personen ausgeübt werden.

– Auch der Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauerin oder Zuschauer darf nur noch durch immunisierte Personen erfolgen.

Ausgenommen davon sind Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren und Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können; diese Personen müssen über einen Testnachweis verfügen.

– Für Teilnehmer*innen an Profiligen oder am Wettkampfbetrieb eines des DOSB angehörigen Verbandes sind in §4 (2) 3 Ausnahmeregeln formuliert.

-Beschäftigte, ehrenamtlich eingesetzte und andere vergleichbare Personen müssen immunisiert oder getestet sein. Nicht immunisierte Personen müssen über den Nachweis einer negativen Testung verfügen und während der gesamten Tätigkeit mindestens eine medizinische Maske tragen.

-Die Nachweise einer Immunisierung oder Testung sind beim Zutritt zu Sportstätten von den für diese Einrichtungen und Angebote verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten zu kontrollieren. Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate soll dabei spätestens ab dem 26. November 2021 die vom Robert Koch Institut herausgegebene CovPassCheck-App verwendet werden. Zudem ist mindestens im Rahmen angemessener Stichproben auch ein Abgleich der Nachweise mit einem amtlichen Ausweispapier vorzunehmen.

Zusammengefasst bedeutet dies für den Vereinsbetrieb:

– Es gelten die 2G- Regeln für den Sportbetrieb für alle Teilnehmenden ab 16 Jahren

– Zuschauer*innen (und Eltern) in und auf Sportstätten unterliegen ebenfalls der 2G- Regeln.

– Es gibt Ausnahmeregeln für Teilnehmende an Profiligen und am Wettkampfsport.

– Es wird nicht mehr zwischen Indoor- und Outdoorsport unterschieden

– Übungsleitende, Trainier*innen und ehrenamtliche Helfer*innen müssen das 3G-Prinzip erfüllen. Wenn die handelnden Personen nicht immunisiert, sondern nur getestet sind, müssen sie während ihrer Tätigkeit eine Maske tragen.

– Die entsprechenden Nachweise müssen durch den Verein beim Zutritt zur Sportstätte kontrolliert werden. Hier ist bei digitalen Impfzertifikaten ab dem 26.11.2021 die CovPassCheck-App zu verwenden. Es sind Stichproben zum Abgleich mit einem Ausweis durchzuführen.

– Die Corona- Schutzverordnung tritt ab morgen (24.11.2021) in Kraft.

Quelle: StadtSportBund Dortmund

Goldene Ehrennadel für Muhammed Kocer – Große Verdienste um den Taekwondo-Sport

 

Ausdauer und sportlich-soziales Engagement

Der gebürtige Wittener Muhammed Kocer (4. Dan Taekwondo) ist seit 30 Jahren im Taekwondo-Sport beheimatet. Davon ist er in über 25 Jahre ehrenamtlich in verschiedenen Funktionen von Vereinsebene bis zur Landesebene aktiv. Als Kampfrichter im In- und Ausland nahm er in mehr als 220 Turnieren in zahlreichen Einsätzen teil.

Parallel erwarb er zahlreiche Trainer- und Vereinsmanager Lizenzen von C - Lizenzen bis zu A-Lizenzen. Zudem ist er Inhaber der Bundesprüferlizenz der Deutschen Taekwondo Union. Für die Nordrhein - Westfälische Taekwondo Union sichtlich Grund genug, dem Vereinstrainer aus dem Dortmunder Westen seine Anerkennung zu zeigen und ihm die goldenen Ehrennadel des Landesverbandes zu verleihen.

Starkes Ehrenamt im Hintergrund

Für viele Falle ich nicht auf, so Kocer. Ich bin sportpolitisch sehr gut auf verschiedenen Ebenen vernetzt und unterstütze auch zahlreiche Vereine in Ihrer sportlichen oder organisatorischen Entwicklung. Auch haben mir meine langjährigen Aus- und Fortbildungen im Sport viele Wege in der Entwicklung gezeigt. Zudem biete ich für die gut 30 Ehrenamtlichen im eigenen Verein auch Möglichkeiten, sich weit über den Tellerrand zu engagieren und fortzubilden. Einige konnten dieses Wissen bereits für die berufliche Zukunft nutzen.

Dabei war es nie das Ziel in der Jugend, sich ehrenamtlich zu engagieren. Ich habe mich über eine Situation aufgeregt und diese angesprochen. Wie bei den meisten ehrenamtlichen wurde mir gesagt, wenn es mir nicht passt, soll ich es selber machen. Ohne entsprechende Rückendeckung im meinen damaligen Verein habe ich versucht, etwas zu bewegen. Und es gab Kritik! Heutzutage weiß ich, das man ehrenamtlichen Transparenz und Hilfestellung geben muss. Auch die geleistete Arbeit sollte wertgeschätzt werden.

Wertschätzung im Ehrenamt

Auf die Frage, was im Ehrenamt so schön ist, antwortete der 1. Vorsitzende so: Am liebsten stehe ich in der Halle und leite das Training. Aus Kindern werden Jugendliche und aus Jugendlichen Erwachsene. irgendwann studieren Sie und sind dann nicht mehr wohnhaft in Dortmund. Aber sie sind weiter Mitglied und unterstützen aktiv unsere Ziele im Taekwondo Team Kocer e.V..

In sechs Jahren zum schwarzen Gürtel: Waltraud Mudrich trägt jetzt schwarz

Am Sonntag, den 12.09.2021 fand seit fast einem Jahr wieder eine Landesdanprüfung der Nordrhein-Westfälischen Taekwondo Union statt. Diese Dan-Prüfung wurden für Aspiranten vom 1.- 3. Dan (Schwarzgurt) ausgeschrieben. Vom Dortmunder Ausrichter, dem Taekwondo Team Kocer e.V. nahm die Promotionsstudentin Waltraud Mudrich an der Dan-Prüfung teil.

Mudrich sagte vor der Prüfung, dass es schon schwierig ist, sich bei den Verschiebungen der Prüfungstermine immer wieder neu zu fokussieren. Seit 20 Monaten läuft die Vorbereitungszeit, welche durch die Corona-Pandemie immer wieder verzögert, bzw. unterbrochen wurde. Dabei wurden die für die Prüfung notwendigen Voraussetzungen unter erschwerten Bedingungen erfüllt. Neben dem Erwerb von sportfachlichen Lizenzen, wurden auch regelmäßig Grundtechniken wiederholt. Auch der Bereich der Poomsae (Formenschule), einer Kür mit mehr als 50 Techniken waren im Umfang der Prüfung enthalten. Der Wettkampfbereich mit Aufgabenstellungen aus der olympischen Disziplin sowie die effektive und schnelle Selbstverteidigung gehörte zum Programm mit Partnern.

Präzision beim Zerschlagen von Brettern

Ein besonderes Highlight zahlreicher Dan-Prüfungen sind das Zerschlagen von mehreren Zentimeter dicken Brettern. Hier konnte Waltraud mit gezielten Schlägen und Tritten alle für die Prüfung notwendigen Bretter zerschlagen. Insgesamt stellten sich insgesamt 13 Prüfungsteilnehmer/innen aus NRW den Herausforderungen der Dan-Prüfung und der zahlreichen Einschränkungen der letzen Monate in der Martin-Luther-King-Sporthalle. Die aus 7 Disziplinen bestehende und knapp 5 Stunden andauernden Prüfung konnten die Prüflinge nach erfolgreichen Abschluss ihre neuen Taekwondo-Gürtel und die entsprechenden Urkunden in der Hand halten.

Waltraud reiht sich damit in die Reihe der zahlreichen erfolgreichen Schwarzgurt-Trägerinnen im Verein an. Hier sehe ich noch viel Potenzial nach oben, so der 1. Vorsitzender Muhammed Kocer.

Taekwondo bis ins hohe Alter

Während der Prüfung gab es für einen Sportler einen besonderen Applaus. Peter Teitscheid, Sportler des VfL Berghausen - Taekwondo, der nach verlängerter coronabedingter Wartezeit, mit beachtlicher Leistung im Alter seinen 1. Dan bestand.

Weitere Informationen gibt es unter Taekwondo-dortmund.de

Erfolgreiche Minisportabzeichen

Zum Kinderbewegungsabzeichen (KIBZ) kamen rund drei dutzend Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren sowie zahlreiche Geschwisterkinder unter drei Jahren des vom Taekwondo Team Kocer e.V. ausgerichteten Aktionstages.

Das Minisportabzeichen ist eins von mehreren Bewegungsabzeichen für Kinder in NRW unter 6 Jahren. Hierbei steht nicht das Messen der sportlichen und körperlichen Leistung der kleinen Young Talents gegeneinander, sondern die kindergemäße Heranführung an allgemeine und Taekwondo orientierte Bewegungsabläufe im Vordergrund.

Für die Kinder bedeutete dies vor Ort ohne Druck, viel Spaß und großer Spannung den Tag zu absolvieren. Als Taekwondo Verein ist es unser Ziel, die Kinder früh für den Taekwondo-Sport zu begeistern, so der 1. Vorsitzender Muhammed Kocer. Dabei haben wir behutsam den Teilnehmern vor Ort die Möglichkeit geboten, sich dem KIBAZ Sportabzeichen heranzuführen und ihre Talente zu entdecken.
Neben den KIBAZ Sportabzeichen bekamen die Kinder nach dem Absolvieren des Sportabzeichens die Möglichkeit, sich noch in der Halle an den einzelnen Stationen auszuprobieren.

Als besonderes Highlight gab es neben Urkunden und diversen Give-Aways zusätzlich auch Medaillen vom Taekwondo Team Kocer e.V.
Wer gerne mehr über das Angebot des Taekwondo Team Kocer e.V. wissen möchte, kann sich gerne unter Taekwondo-Dortmund.de oder office@tkd-team.de informieren.

Erste Schritte im Sport nach den Sommerferien 2021

Am ersten Trainingstag nach den Sommerferien nahmen 15 Personen am Taekwondo Training teil. Für einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer bedeutete dies auch gleichzeitig auch ein sportliches Taekwondo-Training nach 18 Monaten im Rahmen der Corona Pandemie. Neben dem sportlichen Beginn konnten wurde Mit viel Spaß konnten die Teilnehmer auch die neuen Sportmaterialien ausprobieren, welche der Verein in der Pandemie Zeit angeschafft hatte.

Bis zu den Herbstferien finden für alle die Trainingseinheiten im Taekwondo Dienstags und Freitags statt. Die Hapkido Gruppe trainiert Mittwochs und die Young Talents Club 1 und Young Talents Club 2 Gruppen starten Samstags. Die nächste Trainingseinheit findet am Dienstag um 16:30 Uhr in der Friedensgrundschule für alle Gruppen statt.

Bitte beachtet folgende Regeln:

Alle Personen müssen außerdem vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden negativen Corona-Antigen-Schnell- oder PCR-Test verfügen (sog. "3G-Regel").