
LSB NRW Andrea Bowinkelman
Kinderschutz geht alle an, und bei allen Aktivitäten unserer Mitglieder steht das Wohl des Kindes über allen anderen Interessen und Aufträgen. Der §8a des SGB besagt, dass sich strafbar macht, wer eine Kindeswohlgefährdung mitbekommt und nicht aktiv wird.
Der Verein engagiert sich durch qualifizierte Fachkräfte in der Kinder- und Jugendarbeit und verfügt seit 2014 über ein individuelles Kinderschutzkonzept.
- Kinderschutzkozenpt
- Begleitformulare
- Verhaltensampel DIN A 5
- Verfahrensablauf bei Verdachtsfällen
- Aushang Notfallnummern
- Aushang Fachberatungsstellen
- Checklisten und Vorlagen
- Ansprechpartner Verein
(Die Seite wird gerade aufgrund aktueller gesetzlicher Bestimmungen aktualisiert. Stand 28.04.2021)
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