Ihr zertifizierter Kinder- und Jugendfreundlicher Hapkido und Taekwondo Sportverein im Westen Dortmunds
Kinderschutz geht alle an, und bei allen Aktivitäten unserer Mitglieder steht das Wohl des Kindes über allen anderen Interessen und Aufträgen. Der §8a des SGB besagt, dass sich strafbar macht, wer eine Kindeswohlgefährdung mitbekommt und nicht aktiv wird.
Der Verein engagiert sich durch qualifizierte Fachkräfte in der Kinder- und Jugendarbeit und verfügt seit 2014 über ein individuelles Kinderschutzkonzept.
(Die Seite wird gerade aufgrund aktueller gesetzlicher Bestimmungen aktualisiert. Stand 28.04.2021)