Corona Schutzverordnung mit dem Stand vom 04. März 2022

am 04.03.2022 tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Sie ist bis zum 19.03.2022 gültig und bringt für den Sport grundlegende Vereinfachungen. Sie sind hier zu finden: https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

Sport grundsätzlich mit 3G möglich

Am 04.März 2022 tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Sie ist bis zum 19.03.2022 gültig und bringt für den Sport grundlegende Vereinfachungen. Sie sind hier zu finden: https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

 

 

Sport grundsätzlich mit 3G möglich

Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen. Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:
· Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
· Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.

Zuschauer

Bis 1000 Personen (drinnen und draußen):
· 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
· Es besteht Maskenpflicht. Ausnahme davon nur, wenn alle Zuschauer*innen 2G+ erfüllen.
· Bei mehr als 500 anwesenden oder teilnehmenden Personen darf die zusätzliche Auslastung nur 60% der über 500 Personen hinausgehenden Höchstkapazität der Sportanlage liegen. Die vorgenannten Zahlen umfassen Sportler*innen und Zuschauer*innen.
· Beschäftigte/Personal (Trainer, ÜL, Schiedsrichter, Sicherheitskräfte etc.) werden nicht mitgezählt.
· Wenn keine oder nicht ausreichend Sitzplätze vorhanden sind, dürfen Stehplätze besetzt werden.

Mehr als 1000 Personen drinnen:
· 2G+-Vorgaben müssen erfüllt werden.
· Es besteht Maskenpflicht.
· Die maximale Auslastung beträgt 60 % der Höchstkapazität.
· Absolut sind maximal 6.000 Personen zugelassen.

Hinweise zu den Zuschaueregeln
· Unverändert entfällt die bei 2G+ zusätzlich zur Immunisierung notwendige Testung für alle Personen, die eine Booster-Impfung haben, siehe hierzu das beigefügte Merkblatt des Gesundheitsministeriums.
· Ausnahmen von den o. g. absoluten Obergrenzen können unter bestimmten Voraussetzungen von den zuständigen Behörden erteilt werden.
· Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten zwar als immunisiert und sind von den Anforderungen 3G/2G+ ausgenommen, sie werden aber mitgezählt.
· Freie Platzkapazitäten innerhalb der Veranstaltungsorte sind dafür zu nutzen, um angemessene Abstände zwischen teilnehmenden Personen, die nicht demselben Haushalt angehören, sicherzustellen

Mit den neuen Regeln erlangen auch Ungeimpfte wieder einen einfachen Zugang zum Sport. Wir empfehlen unverändert, sich impfen zu lassen. Weiterhin fordern wir alle Sporttreibenden und Sportvereine auf, weiter umsichtig zu agieren, um sich und andere zu schützen.
Merkblatt Testnachweis

Kostenlose Desinfektionsmittel für Mitglieder

Liebe Eltern, Mitglieder und Freunde,

Aufgrund der weiterhin hohen Corona Zahlen wollen Wir unser eigenes Schutzkonzept zuzüglich der weiterhin geltenden Vorgaben erweitern.

Alle Mitglieder erhalten in den nächsten Tagen eine 500 ml Desinfektionsflasche, um sich vor-, während und nach dem Training desinfizieren zu können. Diese ist für uns wichtig, um die wenigen Berührungspunkte während der Trainingseinheiten auszuschließen.

Bitte achtet darauf, dass diese nur für das Taekwondo Training genutzt werden und jedes Mitglied sein Desinfektionsmittel in seiner Trainingstasche hat. Wir möchten Euch bitten, uns hier aktiv weiterhin zu unterstützen. Bislang war noch kein Mitglied von Corona direkt betroffen und wir wünschen uns sehr, dass dieses auch weiterhin der Fall ist.

Für weitere Fragen könnt ihr euch an den Vorstand persönlich vor Ort, per Telefon oder per Email wenden.

Informationen für das Training in den Herbstferien 2021

Informationen für das Training in den Herbstferien 2021

für das Training wird von den Teilnehmern die 3G – Regel aufgrund der Herbstferien erwartet. Wer nicht geimpft oder genesen ist, kann ein Test mitbringen, welche unter Aufsicht durchgeführt werden kann. Vor Ort stehen keine Test mehr zur Verfügung. Ansonsten sind Tests von Kindern unter 17 Jahren weiterhin in den Testzentren kostenlos!

Bitte berücksichtigt die Voraussetzungen, bevor ihr zum Training kommt.

Corona Testungen durch eigenes fachkundiges bzw. geschultes Personal im Taekwondo Team Kocer e.V. möglich

Mit der Bestätigung vom 03. Mai 2021 durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen kann der Verein im Rahmen seiner Genehmigungen Testungen durch eigenes fachkundiges bzw. geschultes Personal durchführen. Diesbezüglich haben einige Mitglieder des Vereins an den entsprechenden Zertifikatskursen zur Testung von PoC-Antigen-Schnelltest erfolgreich mit 100% absolviert.

Ziel solcher Maßnahmen ist es, die Mitglieder und Beschäftigte optimal zu schützen und alle uns durch die Corona Verordnung vorhandenen Vorlagen und Bedingungen zeitnah zu erfüllen.

Wie die meisten Mitglieder verfolgen natürlich die Ehrenamtlichen im Verein und der geschäftsführende Vorstand die zahlreichen Veränderungen in den letzten Monaten. Wir hoffen, so durch schnelle Reaktionen auf das Geschehen und klare Strukturen wieder mit dem Training beginnen zu können, so der 1. Vorsitzender.

Wichtige Bedingungen der Testdurchführung:
–  Sämtliche beteiligte Personen wurden und werden informiert, dass bei der Abnahme von Testungen die Hygiene-, Infektionsschutz- und Arbeitsschutzvorgaben einzuhalten sind.
–  Sämtliche beteiligte Personen wurden und werden informiert, dass bei einem positiven Testergebnis unbedingt zur Bestätigung ein PCR-Test in einer hierfür zugelassenen Teststelle oder bei einem Arzt erfolgen soll.