Spielerisches Taekwondo für 4-5 Jährige

Das Kleinkindertraining mit verschiedenen Elementen aus dem Taekwondo-Sport beginnt bereits ab einem Alter von 4 bis 5 Jahren und findet Samstags von 11:30 – 13:00 Uhr in der Turnhalle der Friedensgrundschule statt. In diesem Kurs lernen die Kleinen sozusagen das ABC der spielerischen Bewegung und die ersten Elemente aus dem Taekwondo Prüfungsprogramm.

Während des Trainings lernen die Kleinen einfache Techniken von Schlag- und Trittkombinationen sowie Schritt-, Fall-, Roll- und Bodenbewegungen in spielerischer Form über eine Bewegungslandschaft. Hier wird die individuelle Entwicklung von den Kindern unterstützt. Während der Anfängerphase wird den Kindern kein reines Kampfsportprogramm vermittelt, da die Kinder erst die motorischen Fähigkeiten erlernen Durch diese Förderung können sich die Kinder in nahezu jede Kampfkunst mit diesen Fähigkeiten leicht einarbeiten. Zusätzlich erlernen Kindern Teiloffenen Spielkonzepten:

  • Anweisungen zu folgen
  • Verantwortung zu zeigen
  • Probleme zu lösen
  • Selbstkontrolle
  • Sprache und Aussprache zu verbessern
  • Selbstbewusstsein und Selbstbehauptung zu entwickeln
  • sich respektvoll zu verhalten

Für weitere Fragen stehen die Übungsleiterinnen vor Ort. Wer gerne eine Schnupperstunde ausprobieren möchte, kann sich gerne unter office@tkd-team.de kostenfrei anmelden.

Bildquelle: Landessportbund NRW (Andrea Bowinkelmann)

Ausschreibung zum Prüferweiterbildungslehrgang 1/2022 der Nordrhein-Westfälischen Taekwondo Union

In regelmäßigen Abständen müssen die Bundesprüfer aus Nordrhein-Westfalen ihre Prüferlizenzen verlängern. Nach 2019 findet erneut ein Bundesprüfer Weiterbildungslehrgang statt. Ausrichter vor Ort ist das Taekwondo Team Kocer e.V.. Daher freuen Wir uns erneut, zahlreiche Prüfer in Dortmund wieder zu sehen.

 

Weitere Informationen unter:

www.nwtu.de oder www.tkd-team.de

Ausschreibung unter https://www.nwtu.de/fileadmin/user_upload/Pruef.Weiterbild.pdf

Promotionsaktion Hapkido und Yoga an der TU-Dortmund

Am 26.04 stellten die jungen und engagierten Übungsleitenden Katja Schamrin, Balco Praeffke und Linda Oehl die neuen Sportarten innerhalb des Taekwondo Team Kocer Vereins den Studierenden an der tu-Dortmund vor. Ausgerüstet mit 250 Präsent-Tüten, Video- und Infomaterial führten sie viele spannende Gespräche mit den interessierten Studierenden über die Vorzüge, die das Ausüben von Hapkido und Yoga mit sich bringen. Dadurch, dass die Übungsleitenden selbst stets am Stand präsent waren, konnten alle Fragen bestens beantwortet werden. Am Ende war auch keine einzige Präsent-Tüte mehr vorhanden.

Die Übungsleitende Katja Schamrin bewertet den Tag als vollen Erfolg und gibt bekannt „Wir freuen uns auf alle Interessierten, die uns die kommenden Mittwoch Abende beim Hapkido bis zu 3 mal kostenlos besuchen werden“ und auch Linda Oehl, die ihren Yoga-Kurs zusammen mit Thorben Püttmann erst Anfang diesen Jahres gestartet hat, zeigt sich enthusiastisch: „Wir werden bestimmt am 18.06.2022 beim offiziellen Schnuppertermin eine richtig volle Turnhalle bekommen. Gut, dass wir so viel Platz haben.“

Alles in Allem also ein sehr gelungener Tag mit hoffentlich vielen neuen sportbegeisterten, die sich das neue Angebot im Taekwondo-Team Kocer Verein nicht entgehen lassen werden.

wer weitere Informationen haben möchte, kann sich gerne unter Hapkido-dortmund.de und vinyasa-dortmund.de informieren.

Taekwondo Nachwuchs – Neue Farben für Taekwondo Team Kocer e.V.

Acht kleine Taekwondo-Sportler nahmen an der ersten Taekwondo-Prüfung 2022 in der Turnhalle der Friedensgrundschule teil. Bedingt durch Corona konnte fast 2 Jahre keine Gürtelprüfung durchgeführt werden, so der 1. Vorsitzender.

Die kleinen Sportler (5-9 Jahre) führten das erlernte Prüfungsprogramm vor den Augen des Bundesprüfers aus Witten durch. Neben der Steppschule präsentierten die Teilnehmer taktische und technische Tritte gegen die Schlagpolster, die Grund- und Bewegungstechniken sowie weitere Elemente aus dem Taekwondo-Sport. Aber auch im Bereich der theoretischen Kenntnisse über den Sport konnten die Teilnehmer überzeugen.

Die neuen Träger des weißgelben Gürtels:
Luca Engelmann, Jannik Schwarz, Zeynep Gürcan, Melisa Bas, Jonas Schwarz, Maximilian Neubauer, Lina Hutwelker, Ela Ölgün

Der Verein gratuliert herzlich allen Teilnehmern und freut sich darauf, am 25. März 2022 die nächsten Nachwuchssportler auf die kommende Taekwondo-Prüfung intensiv vorzubereiten.

Ehrenamtliches Junges Engagement

Ein besonderer Dank gilt an Alexandra Sosadzin, Emma Siebald und Dominik Belkin, welche die Prüflinge während der Taekwondo Prüfung begleiteten.

Für weitere Informationen kann man sich unter www.tkd-team.de informieren.

Ausschreibung für den Danvorbereitungslehrgang der NWTU in Dortmund

Neben Erkrath und Viersen findet im ersten Halbjahr in Dortmund ein Danvorbereitungslehrgang der Nordrhein – Westfälischen Taekwondo Union statt. Eingeladen sind Teilnehmer für die nächste Dan Graduierungen. Dieser Tag zeigt im Wesentlichen die speziell auf die Prüfung ausgerichteten Techniken und Vorgaben.

Der Vorbereitungslehrgang findet in der Friedensgrundschule, Lina-Schäfer Str. 36 in 44379 Dortmund in der Zeit von 11:00 – 18:00 Uhr statt. Ausrichter ist der Taekwondo Team Kocer e.V.

Weitere Informationen gibt es unter der Homepage der NWTU.de oder unter www.tkd-team.de .

Link zum Download der Datei https://www.nwtu.de/fileadmin/user_upload/downloads/Ausschreibungen/2022/Pruefungswesen/DVL-Dortmund-22.5.pdf

Link zum Anmelden

https://www.dtu-datenbank.de/dtu/publicregistration/userauth/eventId/NktONGdhcUZLd0pkOXRMQXRaSjk1dz09

 

*Jeder Dan-Vorbereitungslehrgang ist 365 Tage gültig für Prüfungen im Bereich der NWTU und berechtigt innerhalb dieser Zeitspanne zur Teilnahme an einer DTU/NWTU Dan Prüfung.

Taekwondo Prüfungen


Prüfung                                                            1

Datum:                                                             11.03.2022

Registratur:/      Uhrzeit:                              16:15 Uhr / 16:30 Uhr

Meldeschluss:                                                 01.03.2022 / 18:30 Uhr

Prüfungsgebühr                                             20,00 Euro

Zielgruppe                                                       weißer Gürtel bis gelber Gürtel

Teilnahmevoraussetzung:                          – Entsprechende Trainingseinheiten

  • Verstehen und Umsetzen der Techniken
  • Sportärztliche Untersuchung (nicht älter als 12 Monate)
  • Keine offenen Beiträge
  • Zusage der entsprechenden Trainer
  • Aktuelles Passbild

Sonstiges:                                                          Entsprechend dem Zeitplan und Corona-Regeln


Prüfung                                                             2

Datum:                                                              25.03.2022

Registratur:/      Uhrzeit:                               16:15 Uhr / 16:30 Uhr

Meldeschluss:                                                  11.03.2022 / 19:15 Uhr

Prüfungsgebühr                                              20,00 Euro

Zielgruppe                                                        weißer Gürtel bis grünblauer Gürtel

Teilnahmevoraussetzung:                          – Entsprechende Trainingseinheiten

  • Verstehen und Umsetzen der Techniken
  • Sportärztliche Untersuchung (nicht älter als 12 Monate)
  • Keine offenen Beiträge
  • Zusage der entsprechenden Trainer
  • Aktuelles Passbild

Sonstiges:                                                          Entsprechend dem Zeitplan und Corona-Regeln

Änderung der Corona Schutzverordnung ab dem 24.11.2021

Heute ist eine neue Corona- Schutzverordnung veröffentlicht worden, die folgende Vorgaben für den Sport enthält:

– Die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateursport als auch im Profisport darf nur noch von immunisierten Personen ausgeübt werden.

– Auch der Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauerin oder Zuschauer darf nur noch durch immunisierte Personen erfolgen.

Ausgenommen davon sind Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren und Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können; diese Personen müssen über einen Testnachweis verfügen.

– Für Teilnehmer*innen an Profiligen oder am Wettkampfbetrieb eines des DOSB angehörigen Verbandes sind in §4 (2) 3 Ausnahmeregeln formuliert.

-Beschäftigte, ehrenamtlich eingesetzte und andere vergleichbare Personen müssen immunisiert oder getestet sein. Nicht immunisierte Personen müssen über den Nachweis einer negativen Testung verfügen und während der gesamten Tätigkeit mindestens eine medizinische Maske tragen.

-Die Nachweise einer Immunisierung oder Testung sind beim Zutritt zu Sportstätten von den für diese Einrichtungen und Angebote verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten zu kontrollieren. Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate soll dabei spätestens ab dem 26. November 2021 die vom Robert Koch Institut herausgegebene CovPassCheck-App verwendet werden. Zudem ist mindestens im Rahmen angemessener Stichproben auch ein Abgleich der Nachweise mit einem amtlichen Ausweispapier vorzunehmen.

Zusammengefasst bedeutet dies für den Vereinsbetrieb:

– Es gelten die 2G- Regeln für den Sportbetrieb für alle Teilnehmenden ab 16 Jahren

– Zuschauer*innen (und Eltern) in und auf Sportstätten unterliegen ebenfalls der 2G- Regeln.

– Es gibt Ausnahmeregeln für Teilnehmende an Profiligen und am Wettkampfsport.

– Es wird nicht mehr zwischen Indoor- und Outdoorsport unterschieden

– Übungsleitende, Trainier*innen und ehrenamtliche Helfer*innen müssen das 3G-Prinzip erfüllen. Wenn die handelnden Personen nicht immunisiert, sondern nur getestet sind, müssen sie während ihrer Tätigkeit eine Maske tragen.

– Die entsprechenden Nachweise müssen durch den Verein beim Zutritt zur Sportstätte kontrolliert werden. Hier ist bei digitalen Impfzertifikaten ab dem 26.11.2021 die CovPassCheck-App zu verwenden. Es sind Stichproben zum Abgleich mit einem Ausweis durchzuführen.

– Die Corona- Schutzverordnung tritt ab morgen (24.11.2021) in Kraft.

Quelle: StadtSportBund Dortmund