Das Jahr neigt sich dem Ende. Auch wir wollen noch einmal unsere Kräfte bündeln und uns es noch einmal richtig gemütlich machen. Daher möchten wir uns bedanken und laden alle Mitglieder, Freunde und Förderer ein, sich in einem kleinen Rahmen mit uns diesen Abend zu verbringen. Ein kleines Buffet und nichtalkoholische Getränke stehen zur Verfügung.
Zeitgleich werden einige Mitglieder aufgrund ihrer Mitgliedschaft im Verein geehrt. Diese sowie einige Ehrenamtliche bekommen bis zum 20. November 2022 eine gesonderte Einladung.
Zwei ehrenamtlich Engagierte des Vereins Taekwondo Team Kocer e.V. nahmen die fast zweistündige Reise nach Alsdorf, um an der Trainerassistentenausbildung der Nordrhein-Westfälischen Taekwondo Jugend teilzunehmen.
27 Jugendliche aus mehreren Vereinen nutzen die Möglichkeit, nach erfolgreicher Sporthelfer Ausbildung an der Trainerassistentenausbildung teilzunehmen. Mit zahlreichen Sportartspezifischen Übungen aus dem Bereich der Anatomie, zahlreicher Muskelgruppen und deren Funktionen, Allgemeinen Fachwissen aus dem Bereich der Kommunikation und pädagogischen Handeln sowie Fachverbandsspezifischen Wissen über den Sport und die Strukturen.
Mit dem Wissen gehen Dominik Belkin und Emma Siebald einen großen Schritt zum Erwerb einer Übungsleiterlizenz, um danach erfolgreich im Trainingsbetrieb aktiv unterstützen zu können, so der 1. Vorsitzende Muhammed Kocer.
Ehrenamt für die Zukunft
Eine frühzeitige Förderung von jungen Engagierten im Sport ist für die Zukunft von Sportvereinen sehr wichtig. Vereine verlieren immer mehr ehrenamtliche und Nachwuchs für das Engagement zu finden, wird immer schwieriger, so Kocer.
Wer mal in die Sportarten „Hapkido“, dem olympischen „Taekwondo“ oder „Yoga“ hineinschnuppern möchte, kann sich gerne unter www.tkd-team.de informieren.
Heute ist eine neue Corona- Schutzverordnung veröffentlicht worden, die folgende Vorgaben für den Sport enthält:
– Die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateursport als auch im Profisport darf nur noch von immunisierten Personen ausgeübt werden.
– Auch der Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauerin oder Zuschauer darf nur noch durch immunisierte Personen erfolgen.
Ausgenommen davon sind Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren und Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können; diese Personen müssen über einen Testnachweis verfügen.
– Für Teilnehmer*innen an Profiligen oder am Wettkampfbetrieb eines des DOSB angehörigen Verbandes sind in §4 (2) 3 Ausnahmeregeln formuliert.
-Beschäftigte, ehrenamtlich eingesetzte und andere vergleichbare Personen müssen immunisiert oder getestet sein. Nicht immunisierte Personen müssen über den Nachweis einer negativen Testung verfügen und während der gesamten Tätigkeit mindestens eine medizinische Maske tragen.
-Die Nachweise einer Immunisierung oder Testung sind beim Zutritt zu Sportstätten von den für diese Einrichtungen und Angebote verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten zu kontrollieren. Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate soll dabei spätestens ab dem 26. November 2021 die vom Robert Koch Institut herausgegebene CovPassCheck-App verwendet werden. Zudem ist mindestens im Rahmen angemessener Stichproben auch ein Abgleich der Nachweise mit einem amtlichen Ausweispapier vorzunehmen.
Zusammengefasst bedeutet dies für den Vereinsbetrieb:
– Es gelten die 2G- Regeln für den Sportbetrieb für alle Teilnehmenden ab 16 Jahren
– Zuschauer*innen (und Eltern) in und auf Sportstätten unterliegen ebenfalls der 2G- Regeln.
– Es gibt Ausnahmeregeln für Teilnehmende an Profiligen und am Wettkampfsport.
– Es wird nicht mehr zwischen Indoor- und Outdoorsport unterschieden
– Übungsleitende, Trainier*innen und ehrenamtliche Helfer*innen müssen das 3G-Prinzip erfüllen. Wenn die handelnden Personen nicht immunisiert, sondern nur getestet sind, müssen sie während ihrer Tätigkeit eine Maske tragen.
– Die entsprechenden Nachweise müssen durch den Verein beim Zutritt zur Sportstätte kontrolliert werden. Hier ist bei digitalen Impfzertifikaten ab dem 26.11.2021 die CovPassCheck-App zu verwenden. Es sind Stichproben zum Abgleich mit einem Ausweis durchzuführen.
– Die Corona- Schutzverordnung tritt ab morgen (24.11.2021) in Kraft.
Am ersten Trainingstag nach den Sommerferien nahmen 15 Personen am Taekwondo Training teil. Für einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer bedeutete dies auch gleichzeitig auch ein sportliches Taekwondo-Training nach 18 Monaten im Rahmen der Corona Pandemie. Neben dem sportlichen Beginn konnten wurde Mit viel Spaß konnten die Teilnehmer auch die neuen Sportmaterialien ausprobieren, welche der Verein in der Pandemie Zeit angeschafft hatte.
Bis zu den Herbstferien finden für alle die Trainingseinheiten im Taekwondo Dienstags und Freitags statt. Die Hapkido Gruppe trainiert Mittwochs und die Young Talents Club 1 und Young Talents Club 2 Gruppen starten Samstags. Die nächste Trainingseinheit findet am Dienstag um 16:30 Uhr in der Friedensgrundschule für alle Gruppen statt.
Bitte beachtet folgende Regeln:
Alle Personen müssen außerdem vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden negativen Corona-Antigen-Schnell- oder PCR-Test verfügen (sog. "3G-Regel").
Nach langer Zeit ist es wieder möglich, Sport in Turnhallen zu machen. So langsam, aber sicher kehrt wieder ein kleines Stück Normalität in den Trainingsalltag der Vereine ein.
Dennoch wird es noch eine Weile dauern, bis alles wieder genauso so ist, wie es vor Corona Pandemie 2020 und 2021 war.
Obwohl noch wenige Wochen bis zu den Sommerferien hin, wollen wir solange freies Training anbieten. Zudem müssen wir wieder neben der Fitness auch die Grundlagen verbessern.
Das eingeschränkte Training beginnt am Mittwoch um 20:00 – 22:00 Uhr mit den Hapkido Training und dann Freitag um 18:30 – 21:00 Uhr mit dem Taekwondo Training. Ab dem 22.06. kommt ab 16:30 – 18:30 Uhr das Grundschultraining dazu.
Vorerst findet das Donnerstags Training nicht statt. Die Weißgürtel nehmen am Dienstagstraining statt. Nach den Sommerferien werden wir die Gruppen wieder anpassen und die Kleinkindergruppen starten nach den Sommerferien wieder.
Bitte achtet weiterhin auf die Hygiene Bestimmungen.
Es wird eine Teilnehmerliste am Eingang ausgelegt und meldet euch/eure Kinder über die Corona Warn App an. Es werden an jeden Tag des Trainings ein QR Code am Eingang ausgehändigt und ist ebenfalls auf der Homepage zu finden.
Die sinkenden Corona Zahlen in Dortmund machen wieder Hoffnung. Mit Stand vom 28.05.2021 steht der Wert aktuell knapp über 50. Wir hoffen daher, in den nächsten 2-3 Wochen erste Schritte beim Training machen zu können.
Frage: Wie melde ich mich wieder zum Training an und was muss ich berücksichtigen ?
Antwort: Eine Anmeldung erfolgt neben der Corona Warn App zusätzlich über Listen im Verein. Über den Reiter Hygiene Konzept in der Menüleisten oder den >>Link<< könnt ihr euch mit dem QR Code direkt anmelden. Diese werden für jeden Trainingstag aktualisiert.
Eine Personenbegrenzung ist ohne Kontakt nicht notwendig. Wichtig ist die Desinfizierung von Händen beim Eintritt und beim Ausgang. Die entsprechenden Spender befinden sich im Eingang und im Ausgang.
Der Zutritt für nicht aktive Sportler ist vorerst aufgrund der Raumgröße im Vorraum nicht möglich, aber die Sicht in die Halle ist natürlich zugelassen.
Bitte beachtet die aktuellen Berichte auf der Homepage!
Mit der Bestätigung vom 03. Mai 2021 durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen kann der Verein im Rahmen seiner Genehmigungen Testungen durch eigenes fachkundiges bzw. geschultes Personal durchführen. Diesbezüglich haben einige Mitglieder des Vereins an den entsprechenden Zertifikatskursen zur Testung von PoC-Antigen-Schnelltest erfolgreich mit 100% absolviert.
Ziel solcher Maßnahmen ist es, die Mitglieder und Beschäftigte optimal zu schützen und alle uns durch die Corona Verordnung vorhandenen Vorlagen und Bedingungen zeitnah zu erfüllen.
Wie die meisten Mitglieder verfolgen natürlich die Ehrenamtlichen im Verein und der geschäftsführende Vorstand die zahlreichen Veränderungen in den letzten Monaten. Wir hoffen, so durch schnelle Reaktionen auf das Geschehen und klare Strukturen wieder mit dem Training beginnen zu können, so der 1. Vorsitzender.
Wichtige Bedingungen der Testdurchführung:
– Sämtliche beteiligte Personen wurden und werden informiert, dass bei der Abnahme von Testungen die Hygiene-, Infektionsschutz- und Arbeitsschutzvorgaben einzuhalten sind.
– Sämtliche beteiligte Personen wurden und werden informiert, dass bei einem positiven Testergebnis unbedingt zur Bestätigung ein PCR-Test in einer hierfür zugelassenen Teststelle oder bei einem Arzt erfolgen soll.
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