3. NWTU Danvorbereitungslehrgang (DVL) 2022 in Dortmund

Am 3. Danvorbereitungslehrgang (DVL) der Nordrhein-Westfälischen Taekwondo Union (NWTU) nahmen insgesamt 40 Dan-/Poomanwärter/innen für die Dan Grade (Schwarzgurte) vom 1. – 3. Dan teil.

Nach gut 2 Jahren finden wieder intensiv die Vorbereitungslehrgänge, um die Sportler auf ihre nächste Prüfung vorzubereiten. Durch den offiziellen olympischen Landesverband wurden die notwendigen Inhalte durch Richard Solarski (8. Dan) koordiniert. Unterstützt wurde er durch Nicole Braun (7. Dan), Thomas Lettner (7. Dan) und Maik Werner (4. Dan).


Als Ausrichter fungierte das Taekwondo Team Kocer e.V., welcher gleich 5 Sportler zur Vorbereitung senden konnte. Mit Emma Siebald, Alexandra Sosadzin, Waltraud Mudrich, Dominik Belkin und Yannick Tafrey wollen gleich 5 Sportler ihre nächste Graduierung in den nächsten Monaten nach intensiver Vorbereitungszeit erreichen.

Aus Sicht des Vereins haben wir Corona sehr gut überstanden und viele Mitglieder sind derzeit hochmotiviert, ihren Sport und vor allem die Taekwondo-Prüfungen zu absolvieren, so Muhammed Kocer.

Corona Schutzverordnung mit dem Stand vom 04. März 2022

am 04.03.2022 tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Sie ist bis zum 19.03.2022 gültig und bringt für den Sport grundlegende Vereinfachungen. Sie sind hier zu finden: https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

Sport grundsätzlich mit 3G möglich

Am 04.März 2022 tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Sie ist bis zum 19.03.2022 gültig und bringt für den Sport grundlegende Vereinfachungen. Sie sind hier zu finden: https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

 

 

Sport grundsätzlich mit 3G möglich

Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen. Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:
· Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
· Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.

Zuschauer

Bis 1000 Personen (drinnen und draußen):
· 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
· Es besteht Maskenpflicht. Ausnahme davon nur, wenn alle Zuschauer*innen 2G+ erfüllen.
· Bei mehr als 500 anwesenden oder teilnehmenden Personen darf die zusätzliche Auslastung nur 60% der über 500 Personen hinausgehenden Höchstkapazität der Sportanlage liegen. Die vorgenannten Zahlen umfassen Sportler*innen und Zuschauer*innen.
· Beschäftigte/Personal (Trainer, ÜL, Schiedsrichter, Sicherheitskräfte etc.) werden nicht mitgezählt.
· Wenn keine oder nicht ausreichend Sitzplätze vorhanden sind, dürfen Stehplätze besetzt werden.

Mehr als 1000 Personen drinnen:
· 2G+-Vorgaben müssen erfüllt werden.
· Es besteht Maskenpflicht.
· Die maximale Auslastung beträgt 60 % der Höchstkapazität.
· Absolut sind maximal 6.000 Personen zugelassen.

Hinweise zu den Zuschaueregeln
· Unverändert entfällt die bei 2G+ zusätzlich zur Immunisierung notwendige Testung für alle Personen, die eine Booster-Impfung haben, siehe hierzu das beigefügte Merkblatt des Gesundheitsministeriums.
· Ausnahmen von den o. g. absoluten Obergrenzen können unter bestimmten Voraussetzungen von den zuständigen Behörden erteilt werden.
· Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten zwar als immunisiert und sind von den Anforderungen 3G/2G+ ausgenommen, sie werden aber mitgezählt.
· Freie Platzkapazitäten innerhalb der Veranstaltungsorte sind dafür zu nutzen, um angemessene Abstände zwischen teilnehmenden Personen, die nicht demselben Haushalt angehören, sicherzustellen

Mit den neuen Regeln erlangen auch Ungeimpfte wieder einen einfachen Zugang zum Sport. Wir empfehlen unverändert, sich impfen zu lassen. Weiterhin fordern wir alle Sporttreibenden und Sportvereine auf, weiter umsichtig zu agieren, um sich und andere zu schützen.
Merkblatt Testnachweis

Ausschreibung für den Danvorbereitungslehrgang der NWTU in Dortmund

Neben Erkrath und Viersen findet im ersten Halbjahr in Dortmund ein Danvorbereitungslehrgang der Nordrhein – Westfälischen Taekwondo Union statt. Eingeladen sind Teilnehmer für die nächste Dan Graduierungen. Dieser Tag zeigt im Wesentlichen die speziell auf die Prüfung ausgerichteten Techniken und Vorgaben.

Der Vorbereitungslehrgang findet in der Friedensgrundschule, Lina-Schäfer Str. 36 in 44379 Dortmund in der Zeit von 11:00 – 18:00 Uhr statt. Ausrichter ist der Taekwondo Team Kocer e.V.

Weitere Informationen gibt es unter der Homepage der NWTU.de oder unter www.tkd-team.de .

Link zum Download der Datei https://www.nwtu.de/fileadmin/user_upload/downloads/Ausschreibungen/2022/Pruefungswesen/DVL-Dortmund-22.5.pdf

Link zum Anmelden

https://www.dtu-datenbank.de/dtu/publicregistration/userauth/eventId/NktONGdhcUZLd0pkOXRMQXRaSjk1dz09

 

*Jeder Dan-Vorbereitungslehrgang ist 365 Tage gültig für Prüfungen im Bereich der NWTU und berechtigt innerhalb dieser Zeitspanne zur Teilnahme an einer DTU/NWTU Dan Prüfung.

Emma Siebald und Dominik Belkin bestehen mit Bravour Taekwondo-Prüfung

Schwarz Farbe auf weißem Taekwondo-Anzug

Gleich zwei Aspiranten des Taekwondo Team Kocer stellten sich nach über 2 Jahren Wartezeit der Dan Prüfung.

Ehrgeiz mit langer Ausdauer

Geplant war die Teilnahme für die Dan Prüfung Sommer 2020, mussten Emma Siebald und Dominik Belkin aufgrund der Corona Pandemie immer wieder den Termin nach hinten verschieben. Seit Beginn im Vereinssport nahmen beide regelmäßig am Training teil und arbeiteten sich eine Gürtelfarbe nach dem anderen. Nachdem im heimischen Dortmund dann der Termin ausgeschrieben wurde, nutzten beide Sportler die Möglichkeit, ihr erlerntes zu präsentieren und sich dem Bundesprüfer der Deutschen Taekwondo Union* zu stellen. Der Verein regelte die 2G+ Voraussetzungen für Sportler und Trainer.

Mit langem Anlauf und Bravour

In den Prüfungsfächern Poomsae (Formlauf), Einschrittkampf, Selbstverteidigung, Kampf und Bruchtest den 1. DAN, bzw. dem 1. Poom entgegen. Beide Sportler zeigten sich an dem Tag in sehr guter Verfassung und präsentierten sich eindrucksvoll, was sie in den letzten Monaten gelernt hatten. Beide Jugendlichen Sportler wuchsen über sich hinaus und erhielten am Ende der Prüfung verdient die nächsthöhere Graduierung.

„Der geschäftsführende Vorstand ließ es sich persönlich nicht nehmen, nach bestandener Prüfung den neuen „Schwarzgurt Träger/innen“ mit Namen bestickten schwarzen Gürtel zu einen Taekwondo-Anzug zu überreichen. In den letzten 3 Jahren waren 7 , welche die Schwarzgurt Prüfung absolvierten und kein einziger Mann. Daran erkennt man, das Taekwondo nicht nur der Sport für Männer ist. 

Im Rahmen der Vorbereitung für den Dan Grad nutzten beide Sportler auch die Möglichkeit, die Sporthelfer Ausbildung der Nordrhein-Westfälischen Taekwondo Jugend zu absolvieren. Nächstes Ziel wird voraussichtlich die Übungsleiter Ausbildung sein. Aber auch eine Kampfrichterausbildung und der zweite Dan könnten auch ein Anreiz für die nächsten Jahre für Emma und Dominik sein, so der Vereinsvorsitzende Muhammed Kocer.

*Die Deutsche Taekwondo Union ist der einzige im Deutschen Olympischen Sport anerkannte offizielle Fachverband für Taekwondo in Deutschland. Mit der Disziplin „Zweikampf“ ist sie seit 2000 bei den olympischen Spielen vertreten.

Ausschreibung für die Kampfrichterausbildung Technik 2022

Die Nordrhein-Westfälische Taekwondo Union richtet ihren ersten Kampfrichterlehrgang Technik im Westen Dortmund aus. Erneut können Engagierte Taekwondo Sportler sich nicht nur auf der Wettkampffläche, sondern auch neben der Fläche engagieren. Als Ausrichter fungiert das Taekwondo Team Kocer e.V..

Interessierte können sich gerne bis zum 19. März 2022 für den Lehrgang anmelden. Weitere Informationen gibt es über den Link der NWTU ( nwtu.de ) oder über die Internetseite des Vereins ( tkd-team.de ).

Bildquelle: © LSB NRW / Andrea Bowinkelmann

Trainingsausfall aufgrund amtlicher Orkanwarnungen

Aufgrund der amtlichen Unwetterwarnungen für Dortmund findet für folgende Trainingseinheiten kein Training statt:

(Taekwondo) Freitag, den 18. Februar 2022 Trainingsausfall von 18:00 – 19:15 Uhr

(Taekwondo) Freitag, den 18. Februar 2022 Trainingsausfall von 19:15 – 20:45 Uhr

(Young Talents I) Samstag, den 19. Februar 2022 Trainingsausfall von 10:00 – 11:30 Uhr

(Young Talents II) Samstag, den 19. Februar 2022 Trainingsausfall von 11:30 – 13:00 Uhr

(Yoga) Samstag, den 19. Februar 2022 Trainingsausfall von 13:00 – 15:00 Uhr

 

Aktualisierungen sind unter Vorbehalt auf der Homepage zu finden