Sommerferien 2022

Liebe Eltern, Mitglieder und Freunde,

wir wünschen allen unseren Eltern, Mitgliedern, Freunden und Förderern schöne
Sommerferien 2022. In der Zeit vom 27. Juni 2022 bis zum 09. August 2022 sind wir auch in den Ferien.

Für Fragen oder Anmerkungen könnt Ihr uns einfach eine Email senden unter office @ tkd-team.de.
Die 1. Trainingseinheit nach den Sommerferien ist Hapkido am 10.08.2022

Die Trainer und der Vorstand

Ausschreibung zum Prüferweiterbildungslehrgang 1/2022 der Nordrhein-Westfälischen Taekwondo Union

In regelmäßigen Abständen müssen die Bundesprüfer aus Nordrhein-Westfalen ihre Prüferlizenzen verlängern. Nach 2019 findet erneut ein Bundesprüfer Weiterbildungslehrgang statt. Ausrichter vor Ort ist das Taekwondo Team Kocer e.V.. Daher freuen Wir uns erneut, zahlreiche Prüfer in Dortmund wieder zu sehen.

 

Weitere Informationen unter:

www.nwtu.de oder www.tkd-team.de

Ausschreibung unter https://www.nwtu.de/fileadmin/user_upload/Pruef.Weiterbild.pdf

Corona Schutzverordnung mit dem Stand vom 04. März 2022

am 04.03.2022 tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Sie ist bis zum 19.03.2022 gültig und bringt für den Sport grundlegende Vereinfachungen. Sie sind hier zu finden: https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

Sport grundsätzlich mit 3G möglich

Am 04.März 2022 tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Sie ist bis zum 19.03.2022 gültig und bringt für den Sport grundlegende Vereinfachungen. Sie sind hier zu finden: https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

 

 

Sport grundsätzlich mit 3G möglich

Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen. Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:
· Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
· Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.

Zuschauer

Bis 1000 Personen (drinnen und draußen):
· 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
· Es besteht Maskenpflicht. Ausnahme davon nur, wenn alle Zuschauer*innen 2G+ erfüllen.
· Bei mehr als 500 anwesenden oder teilnehmenden Personen darf die zusätzliche Auslastung nur 60% der über 500 Personen hinausgehenden Höchstkapazität der Sportanlage liegen. Die vorgenannten Zahlen umfassen Sportler*innen und Zuschauer*innen.
· Beschäftigte/Personal (Trainer, ÜL, Schiedsrichter, Sicherheitskräfte etc.) werden nicht mitgezählt.
· Wenn keine oder nicht ausreichend Sitzplätze vorhanden sind, dürfen Stehplätze besetzt werden.

Mehr als 1000 Personen drinnen:
· 2G+-Vorgaben müssen erfüllt werden.
· Es besteht Maskenpflicht.
· Die maximale Auslastung beträgt 60 % der Höchstkapazität.
· Absolut sind maximal 6.000 Personen zugelassen.

Hinweise zu den Zuschaueregeln
· Unverändert entfällt die bei 2G+ zusätzlich zur Immunisierung notwendige Testung für alle Personen, die eine Booster-Impfung haben, siehe hierzu das beigefügte Merkblatt des Gesundheitsministeriums.
· Ausnahmen von den o. g. absoluten Obergrenzen können unter bestimmten Voraussetzungen von den zuständigen Behörden erteilt werden.
· Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten zwar als immunisiert und sind von den Anforderungen 3G/2G+ ausgenommen, sie werden aber mitgezählt.
· Freie Platzkapazitäten innerhalb der Veranstaltungsorte sind dafür zu nutzen, um angemessene Abstände zwischen teilnehmenden Personen, die nicht demselben Haushalt angehören, sicherzustellen

Mit den neuen Regeln erlangen auch Ungeimpfte wieder einen einfachen Zugang zum Sport. Wir empfehlen unverändert, sich impfen zu lassen. Weiterhin fordern wir alle Sporttreibenden und Sportvereine auf, weiter umsichtig zu agieren, um sich und andere zu schützen.
Merkblatt Testnachweis

Taekwondo Prüfungen


Prüfung                                                            1

Datum:                                                             11.03.2022

Registratur:/      Uhrzeit:                              16:15 Uhr / 16:30 Uhr

Meldeschluss:                                                 01.03.2022 / 18:30 Uhr

Prüfungsgebühr                                             20,00 Euro

Zielgruppe                                                       weißer Gürtel bis gelber Gürtel

Teilnahmevoraussetzung:                          – Entsprechende Trainingseinheiten

  • Verstehen und Umsetzen der Techniken
  • Sportärztliche Untersuchung (nicht älter als 12 Monate)
  • Keine offenen Beiträge
  • Zusage der entsprechenden Trainer
  • Aktuelles Passbild

Sonstiges:                                                          Entsprechend dem Zeitplan und Corona-Regeln


Prüfung                                                             2

Datum:                                                              25.03.2022

Registratur:/      Uhrzeit:                               16:15 Uhr / 16:30 Uhr

Meldeschluss:                                                  11.03.2022 / 19:15 Uhr

Prüfungsgebühr                                              20,00 Euro

Zielgruppe                                                        weißer Gürtel bis grünblauer Gürtel

Teilnahmevoraussetzung:                          – Entsprechende Trainingseinheiten

  • Verstehen und Umsetzen der Techniken
  • Sportärztliche Untersuchung (nicht älter als 12 Monate)
  • Keine offenen Beiträge
  • Zusage der entsprechenden Trainer
  • Aktuelles Passbild

Sonstiges:                                                          Entsprechend dem Zeitplan und Corona-Regeln

Änderung der Corona Schutzverordnung ab dem 24.11.2021

Heute ist eine neue Corona- Schutzverordnung veröffentlicht worden, die folgende Vorgaben für den Sport enthält:

– Die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateursport als auch im Profisport darf nur noch von immunisierten Personen ausgeübt werden.

– Auch der Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauerin oder Zuschauer darf nur noch durch immunisierte Personen erfolgen.

Ausgenommen davon sind Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren und Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können; diese Personen müssen über einen Testnachweis verfügen.

– Für Teilnehmer*innen an Profiligen oder am Wettkampfbetrieb eines des DOSB angehörigen Verbandes sind in §4 (2) 3 Ausnahmeregeln formuliert.

-Beschäftigte, ehrenamtlich eingesetzte und andere vergleichbare Personen müssen immunisiert oder getestet sein. Nicht immunisierte Personen müssen über den Nachweis einer negativen Testung verfügen und während der gesamten Tätigkeit mindestens eine medizinische Maske tragen.

-Die Nachweise einer Immunisierung oder Testung sind beim Zutritt zu Sportstätten von den für diese Einrichtungen und Angebote verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten zu kontrollieren. Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate soll dabei spätestens ab dem 26. November 2021 die vom Robert Koch Institut herausgegebene CovPassCheck-App verwendet werden. Zudem ist mindestens im Rahmen angemessener Stichproben auch ein Abgleich der Nachweise mit einem amtlichen Ausweispapier vorzunehmen.

Zusammengefasst bedeutet dies für den Vereinsbetrieb:

– Es gelten die 2G- Regeln für den Sportbetrieb für alle Teilnehmenden ab 16 Jahren

– Zuschauer*innen (und Eltern) in und auf Sportstätten unterliegen ebenfalls der 2G- Regeln.

– Es gibt Ausnahmeregeln für Teilnehmende an Profiligen und am Wettkampfsport.

– Es wird nicht mehr zwischen Indoor- und Outdoorsport unterschieden

– Übungsleitende, Trainier*innen und ehrenamtliche Helfer*innen müssen das 3G-Prinzip erfüllen. Wenn die handelnden Personen nicht immunisiert, sondern nur getestet sind, müssen sie während ihrer Tätigkeit eine Maske tragen.

– Die entsprechenden Nachweise müssen durch den Verein beim Zutritt zur Sportstätte kontrolliert werden. Hier ist bei digitalen Impfzertifikaten ab dem 26.11.2021 die CovPassCheck-App zu verwenden. Es sind Stichproben zum Abgleich mit einem Ausweis durchzuführen.

– Die Corona- Schutzverordnung tritt ab morgen (24.11.2021) in Kraft.

Quelle: StadtSportBund Dortmund

Aufnahmestopp vom 04. Dezember bis zum 21. Januar 2022

In den letzten Wochen nutzten viele Kinder und Jugendliche die Möglichkeiten, an einen oder mehreren Anfänger Trainingseinheiten die Sportart Taekwondo zu schnuppern. Auch konnten wir eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an Mitgliedern in den Taekwondo Gruppen willkommen heißen. Knapp 20 interessierte Kinder befinden sich noch im Probetraining. Ein Zeichen der hervorragenden Kinder und Jugendarbeit.

Für uns als Verein immer eine erfreuliche Tatsache!

Auf der anderen Seite gibt es auch leider immer höhere Corona Zahlen und der Schutz unserer Mitglieder und Ehrenamtlichen geht vor. Zudem darf die sportliche Qualität nicht leiden.

Aufgrund dieser Tatsache wurde beschlossen, dass Wir neue Mitglieder nur noch bis zum Freitag, den 03. Dezember 2021 aufnehmen und müssen vorerst alle Interessierten Kinder und Jugendlichen frühestens auf den 21. Januar 2022 vertrösten. Ab dem Termin wird das Probetraining dann wieder mit Online-Anmeldung möglich sein.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis

 

 

2G-Regelung ab Mittwoch, den 17.11.2021 in und auf städtischen Sportanlagen

wir sind soeben von der Stadt Dortmund zu folgendem Sachverhalt informiert worden:



vor dem Hintergrund des sich aktuell wieder zuspitzenden Covid-19-Infektionsgeschehens hat der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund heute beschlossen und der Oberbürgermeister in einer anschließenden Pressekonferenz darauf hingewiesen, dass ab Mittwoch, den 17.11.2021 in allen städtischen Einrichtungen, demnach auch in allen gedeckten Sportanlagen (Sport-, Turnhallen, etc) als auch auf allen ungedeckten Sportanlagen (Sportplätze, etc), die 2G-Regelung ausnahmslos ab 18 Jahren gilt.
Dies gilt sowohl für den Veranstaltungs- als auch für den Übungs- und Trainingsbetrieb.
Unter 18 Jahren kommt weiterhin die 3G-Regelung zur Anwendung.
Der vorgenannte Beschluss ist zwingend und eigenständig durch die Nutzer umzusetzen.