Änderung der Corona Schutzverordnung ab dem 24.11.2021

Heute ist eine neue Corona- Schutzverordnung veröffentlicht worden, die folgende Vorgaben für den Sport enthält:

– Die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateursport als auch im Profisport darf nur noch von immunisierten Personen ausgeübt werden.

– Auch der Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauerin oder Zuschauer darf nur noch durch immunisierte Personen erfolgen.

Ausgenommen davon sind Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren und Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können; diese Personen müssen über einen Testnachweis verfügen.

– Für Teilnehmer*innen an Profiligen oder am Wettkampfbetrieb eines des DOSB angehörigen Verbandes sind in §4 (2) 3 Ausnahmeregeln formuliert.

-Beschäftigte, ehrenamtlich eingesetzte und andere vergleichbare Personen müssen immunisiert oder getestet sein. Nicht immunisierte Personen müssen über den Nachweis einer negativen Testung verfügen und während der gesamten Tätigkeit mindestens eine medizinische Maske tragen.

-Die Nachweise einer Immunisierung oder Testung sind beim Zutritt zu Sportstätten von den für diese Einrichtungen und Angebote verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten zu kontrollieren. Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate soll dabei spätestens ab dem 26. November 2021 die vom Robert Koch Institut herausgegebene CovPassCheck-App verwendet werden. Zudem ist mindestens im Rahmen angemessener Stichproben auch ein Abgleich der Nachweise mit einem amtlichen Ausweispapier vorzunehmen.

Zusammengefasst bedeutet dies für den Vereinsbetrieb:

– Es gelten die 2G- Regeln für den Sportbetrieb für alle Teilnehmenden ab 16 Jahren

– Zuschauer*innen (und Eltern) in und auf Sportstätten unterliegen ebenfalls der 2G- Regeln.

– Es gibt Ausnahmeregeln für Teilnehmende an Profiligen und am Wettkampfsport.

– Es wird nicht mehr zwischen Indoor- und Outdoorsport unterschieden

– Übungsleitende, Trainier*innen und ehrenamtliche Helfer*innen müssen das 3G-Prinzip erfüllen. Wenn die handelnden Personen nicht immunisiert, sondern nur getestet sind, müssen sie während ihrer Tätigkeit eine Maske tragen.

– Die entsprechenden Nachweise müssen durch den Verein beim Zutritt zur Sportstätte kontrolliert werden. Hier ist bei digitalen Impfzertifikaten ab dem 26.11.2021 die CovPassCheck-App zu verwenden. Es sind Stichproben zum Abgleich mit einem Ausweis durchzuführen.

– Die Corona- Schutzverordnung tritt ab morgen (24.11.2021) in Kraft.

Quelle: StadtSportBund Dortmund

Aufnahmestopp vom 04. Dezember bis zum 21. Januar 2022

In den letzten Wochen nutzten viele Kinder und Jugendliche die Möglichkeiten, an einen oder mehreren Anfänger Trainingseinheiten die Sportart Taekwondo zu schnuppern. Auch konnten wir eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an Mitgliedern in den Taekwondo Gruppen willkommen heißen. Knapp 20 interessierte Kinder befinden sich noch im Probetraining. Ein Zeichen der hervorragenden Kinder und Jugendarbeit.

Für uns als Verein immer eine erfreuliche Tatsache!

Auf der anderen Seite gibt es auch leider immer höhere Corona Zahlen und der Schutz unserer Mitglieder und Ehrenamtlichen geht vor. Zudem darf die sportliche Qualität nicht leiden.

Aufgrund dieser Tatsache wurde beschlossen, dass Wir neue Mitglieder nur noch bis zum Freitag, den 03. Dezember 2021 aufnehmen und müssen vorerst alle Interessierten Kinder und Jugendlichen frühestens auf den 21. Januar 2022 vertrösten. Ab dem Termin wird das Probetraining dann wieder mit Online-Anmeldung möglich sein.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis

 

 

2G-Regelung ab Mittwoch, den 17.11.2021 in und auf städtischen Sportanlagen

wir sind soeben von der Stadt Dortmund zu folgendem Sachverhalt informiert worden:



vor dem Hintergrund des sich aktuell wieder zuspitzenden Covid-19-Infektionsgeschehens hat der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund heute beschlossen und der Oberbürgermeister in einer anschließenden Pressekonferenz darauf hingewiesen, dass ab Mittwoch, den 17.11.2021 in allen städtischen Einrichtungen, demnach auch in allen gedeckten Sportanlagen (Sport-, Turnhallen, etc) als auch auf allen ungedeckten Sportanlagen (Sportplätze, etc), die 2G-Regelung ausnahmslos ab 18 Jahren gilt.
Dies gilt sowohl für den Veranstaltungs- als auch für den Übungs- und Trainingsbetrieb.
Unter 18 Jahren kommt weiterhin die 3G-Regelung zur Anwendung.
Der vorgenannte Beschluss ist zwingend und eigenständig durch die Nutzer umzusetzen.

Wichtige Änderungen: Erweiterungen der Trainingseinheiten am Freitag

Ab dem 03. Dezember 2021 erweitern wir unser Taekwondo Angebot und bieten neben früheren Trainingszeiten auch längere Trainingszeiten an.

Das Kindertraining findet statt wie bisher von 18:45 Uhr – 19:45 Uhr 45 Minuten früher und dauert 75 Minuten. Somit beginnt die 1. Taekwondo Gruppe (Kinder) um 18:00 Uhr und endet um 19:15 Uhr. 

Die 2. Gruppe Erwachsene beginnt um 19:15 und geht bis 20:45 Uhr. Danach beginnt das freiwillige Zusatztraining (Prüfungs- oder Wettkampfprogramm) bis 22 Uhr!  

Das Training am Dienstag bleibt unverändert. 

Ab dem 9. Kup sollten die Teilnehmer zeitnah einige Schutzausrüstungen (mindestens Weste und Kopfschutz) mitbringen. Für die 10. Kup Sportler ist es noch nicht verbindlich! 

In den nächsten Wochen und Monaten werden wir im Interesse der Mitglieder weiter den Ausbau von einigen Angeboten und Trainingseinheiten vorantreiben. 

Weitere Informationen gibt es die Tage am schwarzen Brett in der Turnhalle, der Homepage oder bei Muhammed Kocer.